PPWR – die neue EU-Verpackungsverordnung
Was jetzt auf Ihr Unternehmen zukommt – und wie Sie handeln sollten
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen in Europa und erhöht gleichzeitig deutlich die Anforderungen an Unternehmen. Betroffen sind alle, die verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen.
Was die PPWR konkret für Sie bedeutet
- Verpackungen rechtskonform kennzeichnen
- Angaben zu Material und Recyclingfähigkeit machen
- Grenzwerte (z. B. Schwermetalle, PFAS) einhalten
- Konformitätsbewertungen und Dokumentation sicherstellen
- Nationale Anforderungen zusätzlich berücksichtigen
Wichtig:
Trotz EU-Verordnung bleiben länderspezifische Regelungen bestehen und müssen parallel eingehalten werden.
Mehr Komplexität durch internationale Anforderungen
Auch außerhalb der EU gelten eigene Vorschriften für Verpackungen. Für Sie bedeutet das: Sie müssen mehrere Regelwerke gleichzeitig im Blick behalten und korrekt auf Ihre Verpackungen übertragen.
So unterstützt Sie Infraserv Höchst
Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen Vorgaben der PPWR in konkrete, umsetzbare Anforderungen für Ihre Verpackungen zu übersetzen.
Unsere Leistungen
- Analyse der gesetzlichen Anforderungen je Land
- Prüfung von Kennzeichnungs- und Entsorgungspflichten
- Ableitung konkreter Texte und Hinweise für Ihre Verpackungen
- Bewertung nach Verpackungsart (z. B. Beutel, Faltschachtel, Flasche)
Wichtig:
Wir liefern die inhaltlich-rechtliche Grundlage für Ihre Verpackungen – keine grafische Umsetzung.
Ihr Vorteil mit uns
- Klarheit über Ihre konkreten Anforderungen
- Reduzierung regulatorischer Risiken
- Strukturierte und nachvollziehbare Umsetzung
- Unterstützung auch bei internationalen Fragestellungen