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Nach der EU-REACH-Verordnung gilt: Keine Daten – kein Markt. Das heißt, Hersteller und Importeure müssen im Rahmen einer Registrierung erst Stoffdaten vorlegen, bevor sie diesen Stoff in Verkehr bringen. Stoff- bzw. Studiendaten zu beschaffen, ist allerdings in der Regel zeit- und kostenaufwändig.
Nicht jedoch, wenn die 12-Jahre-Regel nach Artikel 25, Absatz 3 der REACH-Verordnung greift. Sie besagt, dass Studiendaten, die bereits zwölf Jahre zuvor im Rahmen einer REACH-Registrierung vorgelegt wurden, kostenlos für weitere Stoffregistrierungen genutzt werden dürfen. Das macht für Sie Registrierungen einfacher und günstiger,
Trotz der 12-Jahre-Regel ist und bleibt die Stoffregistrierung eine komplexe Aufgabe, bei der Sie genau prüfen sollten: Sind die älteren frei verfügbaren Studiendaten ausreichend? Oder sind möglicherweise zusätzliche Informationen erforderlich? In diesem Fall ist es ratsam, bestehende Registrierungen genau im Blick zu haben und frühere Registranten zu kontaktieren, um mit ihnen zu klären, welche Daten Sie noch benötigen. Daraus können sich mitunter zähe Verhandlungen rund um den Datenerwerb entwickeln. Da wir die rechtlichen Verpflichtungen der Datenhalter kennen, übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie.
Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.
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