CLP-Verordnung – Pflichten, Fristen und wie Sie die Marktfähigkeit Ihrer Produkte erhalten

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen in der EU. Die damit verbundenen Compliance-Vorgaben sollten Unternehmen im Auge haben.

Jede weitere Anpassung der CLP-Verordnung bedeutet für die betroffenen Unternehmen neue Kennzeichnungspflichten für Stoffe und Gemische sowie zusätzliche Kommunikations- und Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Wir beleuchten die wichtigsten aktuellen Entwicklungen und sagen, auf was es jetzt ankommt.

Neue Gefahrenklassen mit Folgen

Mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden neue Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung eingeführt – für Endokrine Disruptoren (ED HH und ED ENV), persistente, bioakkumulierbare und toxische Produkte (PBT und vPvB) sowie für persistente, mobile und toxische Produkte (PMT und vPvM). Nun gilt es, zügig zu überprüfen, welche Stoffe und Gemische in Ihrem Portfolio neu einzustufen sind. Im Falle einer Neu-Einstufung müssen Sie Sicherheitsdatenblätter (SDB), Kennzeichnungsetiketten und bei Online-Verkäufen auch die Gefahrenhinweise im Internet aktualisieren.

Die Verordnung sieht für die Umsetzung der Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften folgende Übergangsfristen vor:

  • 1. Mai 2025: für Stoffe, die ab dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht werden.
  • 1. Mai 2026: für Gemische, die ab dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht werden.
  • 1. Nov. 2026: für Stoffe, die bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht wurden.
  • 1. Mai 2028: für Gemische, die bereits vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht wurden.

Produktmeldung nach Artikel 45 CLP-Verordnung

Gemäß CLP-Verordnung, Anhang VIII sind Hersteller, Importeure und/oder Vertreiber dazu verpflichtet, gefährliche Gemische zu melden. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie infolge der Neu-Einstufung Ihre Produktmeldung aktualisieren müssen.

Wichtig: Zum Stichtag 1. Januar 2025 muss die Produktmitteilung im EU-weit einheitlichen PCN-Format vorliegen, das heißt, alle im nationalen Format (z. B. in Deutschland XProduktmeldung) gemachten Mitteilungen sind dann ungültig. Außerdem muss auf allen Produkten ein UFI (Unique Formula Identifier, dt.: eindeutiger Rezepturidentifikator) aufgebracht sein.

21. ATP zur CLP-VO gilt

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 hat die EU-Kommission Anhang VI der CLP-VO aktualisiert. Diese 21. ATP (Adaptation to Technical Progress) trat am 25. Januar 2024 in Kraft.

Für Sie als Lieferant gilt als Frist der 1. September 2025. Bis zu diesem Stichtag müssen Sie die Kennzeichnung und Verpackung der betreffenden Stoffe und Gemische an die neue oder geänderte Einstufung angepasst haben.

Ausblick

Die Verabschiedung der aktualisierten CLP-Verordnung wird für das 2. Quartal 2024 erwartet. Diese wird weitreichende Änderungen der Kennzeichnungsanforderungen, C&L-Meldungen, Anforderungen für Werbung und Onlineshops mit sich bringen.

Wer wir sind

Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten.

Was wir für Sie tun

  • Wir analysieren den Status Quo und planen gemeinsam mit Ihnen die nötigen Schritte.
  • Wir überprüfen und aktualisieren Ihre SDB und übernehmen auf Wunsch auch das komplette SDB-Management.
  • Wir beraten Sie zur korrekten Umsetzung der Kennzeichnungsanforderungen.
  • Wir unterstützen Sie bei den Produktmeldungen gemäß Artikel 45 CLP-VO.

Am besten Sie nehmen gleich Kontakt mit uns auf.