Türkei-REACH: Stoffe jetzt registrieren und Importstopp verhindern

Welche Fragen Sie bei einer Vermarktung unbedingt beantworten sollten

REACH: Ihr Zugang zur Marktfähigkeit

In vielen Ländern und Regionen regeln Chemikaliengesetze, welche Stoffe auf dem Markt zugelassen sind und welche nicht. In Europa ist dafür seit Juni 2007 die REACH-Verordnung maßgeblich. Seitdem sind viele Länder nachgezogen und haben ähnliche Gesetze verabschiedet wie die Türkei: Türkei-REACH, Südkorea: K-REACH, Russland: Eurasian-REACH sowie seit Januar 2021 GB und China: UK-REACH und China-REACH.

Sie als Unternehmer müssen deshalb genauestens prüfen, welche Daten und Dokumente Sie für eine Vermarktung im jeweiligen Land benötigen, denn die Anforderungen können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden.

Türkei: Worauf es bei der Stoffregistrierung jetzt ankommt

In der Türkei beispielsweise gilt seit Dezember 2017 Türkei-REACH. Gemäß diesem Gesetz müssen Unternehmen, die Stoffe in einer Menge von einer Tonne oder mehr pro Jahr in der Türkei herstellen oder ins Land einführen möchten, diese Stoffe bis Ende 2023 registrieren lassen. Wer diese Frist verstreichen lässt, darf seine Stoffe nicht mehr in der Türkei vermarkten. Bei Verstößen drohen unter anderem Importverbote.

Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, sollten Sie die Registrierung sorgfältig planen. Je schneller Sie handeln, desto mehr Planungssicherheit haben Sie. Daher sollten Sie im Vorfeld folgende Fragen klären:

  • Inwieweit besteht die Möglichkeit, für Ihren Stoff Ausnahmeregelungen geltend zu machen?
  • Ist eine Neuregistrierung überhaupt erforderlich oder reicht es für Sie, sich an einer bestehenden Registrierung mittels Datenteilung (Kauf eines LoA) zu beteiligen?
  • Wie ist Ihre Rolle? Sind Sie Mitregistrant oder federführender Registrant?
  • Welche Daten benötigen Sie als federführender Registrant oder Mitregistrant?
  • Wie kommunizieren Sie mit anderen potenziellen Registranten?
  • Haben Sie Daten oder Studien, die Sie einbringen möchten oder sollten?
  • Welche Daten fehlen möglicherweise? Sind alle nötigen chemisch-analytischen Untersuchungen gemacht?
  • Wurden eventuell Stoffe vergessen, die nachträglich vorregistriert werden sollten?

So unterstützen wir Sie

Bei der Beantwortung der Fragen unterstützen wir Sie gerne. Falls Ihr Unternehmen nicht in der Türkei ansässig ist, können Sie einen Alleinvertreter (Only Representative, OR) benennen, der alle Aufgaben bezüglich der Registrierung wahrnimmt. Auch diese Rolle übernehmen wir sehr gerne für Sie.

Unsere REACH-Excellence – damit Sie auf der sicheren Seite sind

Wir sind mit allen rechtlichen Länderbesonderheiten vertraut und sichern Ihnen den Marktzugang für Ihre Produkte, indem wir uns um die nötigen Daten, Dokumente sowie Registrierungen und Notifizierungen kümmern.

EU-Intern

Im Rahmen von EU-REACH übernehmen wir unter anderem die Rolle des Alleinvertreters und unterstützen damit Ihre Importeure, etwa indem wir Ihnen ein gesetzeskonformes, erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDB) in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stellen. Auf Wunsch führen wir ferner Registrierungen als federführender Registrant durch. Darüber hinaus erstellen und aktualisieren wir Ihre Registrierungsdossiers und vertreten Sie bei der Dossier- und Stoffevaluierung in den verschiedenen Arbeitskreisen bei der ECHA und nationalen Behörden.

EU-Extern

Neben der Türkei sind wir auch für Unternehmen im russischen und asiatischen Markt unterwegs. Wir prüfen Schritt für Schritt, was zu tun ist und verschaffen Ihnen mit unseren Dienstleistungen den Marktzugang für Ihre Produkte und sichern deren Marktfähigkeit. Hierzu arbeiten wir mit Partnerunternehmen vor Ort zusammen, die alle Aufgaben erledigen, die ein Firmensitz im jeweiligen Land erfordern.

Mehr erfahren: KFT Chemieservice GmbH