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Als Betreiber einer Anlage, die mit dem Kältemittel R 404A bzw. R 507 arbeitet, finden Sie im folgenden Text eine kurze Übersicht über R 404A und R 507 und in Frage kommende Alternativen zu diesen Kältemitteln. Zudem erläutern wir kurz den Handlungsbedarf, der aus der Verwendung von R 404A / R 507 für Sie entsteht, und informieren Sie, wo Sie weitergehende Informationen und Hilfestellung erhalten können.
Die F-Gase Verordnung (EU) 517/2014 trat am 1. Januar 2015 in Kraft und stellt eine Verschärfung der zuvor geltenden F-Gase-Verordnung aus dem Jahr 2006 dar. Die Verordnung gilt in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und ist Bestandteil des europäischen Fahrplans für eine möglichst kohlenstoffarme Wirtschaft. Ihr zentrales Ziel ist, die Emissionen klimaschädigender fluorierter Treibhausgase zum Schutz der Umwelt deutlich zu reduzieren.
Grundsätzlich dürfen nur noch bis zum 31.12.2019 Neuanlagen mit dem Kältemittel R 404A verkauft werden. Gemäß der aktuellen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 dürfen danach ortsfeste Kälteanlagen, die F-Gase mit einem GWP (Global Warming Potential)-Wert von ≥ 2500 enthalten, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit einem GWP von 3920 ist R 404A von diesem Verbot betroffen.
Jedoch darf in Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die bereits in Verkehr gebracht wurden und in Betrieb sind, bei Wartungs- und Servicearbeiten bis zum 31.12.2029 recyceltes und frisches Kältemittel R 404A nachgefüllt werden.
Als weitere Maßnahme schreibt die geltende F-Gase-Verordnung im Rahmen des sogenannten „Phase-down“ bis zum Jahr 2030 schrittweise eine erhebliche Mengenbegrenzung von Kältemitteln mit einem hohen GWP vor. Die absehbare Folge: Es kommt zu Mittelverknappungen und daraus folgend zu starken Preiserhöhungen.
Angesichts der aktuellen Lage ist eine neue R 404A-Anlage also keinesfalls zu empfehlen. Bei beabsichtigter längerfristiger Betriebsdauer einer laufenden Anlage sollte die Umrüstung auf ein alternatives Kältemittel erwogen werden. Dabei sollte es sich um ein Mittel handeln, das nicht nur einen möglichst niedrigen GWP aufweist, sondern gleichzeitig auch in die Sicherheitsgruppe A1 kategorisiert ist (keine Flammenausbreitung, geringe Toxizität), eine möglichst gleiche Kälteleistung und gleich hohe Effizienz der Anlage erzielt sowie hinsichtlich der Dampfdrucklage ähnlich ist. Zudem sollte durch das neue Kältemittel kein Austausch der bestehenden Komponenten und kein Ölwechsel notwendig werden.
Die meisten Hersteller haben – zumindest für spezielle Produkte – bereits entsprechende alternative Kältemittel mit deutlich niedrigerem GWP entwickelt, die den genannten Anforderungen weitgehend entsprechen. Als Ersatzstoff für R 404A werden u.a. die folgenden gehandelt:
Die Kälteleistungen sind im Vergleich zu R 404A etwa gleich bzw. bei R 449A geringfügig niedriger. Bei allen möglichen Alternativen handelt es sich um Gemische mit hohem Temperaturgleit. R 448A und R 449A sind wegen ihrer niedrigen GWP-Werte nach Möglichkeit zu bevorzugen. Mit R 448A können durch die günstigere Kältezahl ggf. auch Einsparungen bei den Betriebskosten erzielt werden.
Die wichtigsten Informationen über Kältemittel.
Informationen zum Kältemittel "R 134a" mit einem GWP-Wert von 1430.
Informationen zum Kältemittel "R 410A" mit einem GWP-Wert von 2088.
Informationen zum Kältemittel "R 1234yf" mit einem GWP-Wert von 4.
Informationen zum Kältemittel "R 290" mit einem GWP-Wert von 3.
Betreiber, die bisher R 404A als Kältemittel in ihren Anlagen verwenden, sind gezwungen, in absehbarer Zeit auf eine Alternative umsteigen müssen.
Weitere Infos: Der GWP-Wert von Kältemitteln und seine Bedeutung für Betreiber
Überprüfen Sie Ihren Handlungsbedarf ganz einfach mit unserem GWP-Wert-Rechner und finden Sie geeignete Alternativen:
Anfüllmenge (kg)*
Kältemittel* R22 R23 R134a R32 R404A R507A R407A R407F R422A R407C R417A R422D R427A R410A R450A R513A R448A R449A R452A R1234yf R1234ze
Leckageerkennungssystem
Berechnen
Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von: Dies ergibt wiederum ein CO2-Äquivalent von: Tonnen Information zum Prüfzyklus: Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen gemäß Verordnung (EG) 1005/2009 verboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Das CO2-Äquivalent liegt unterhalb der Grenzwerte, die derzeit eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erfordern. Dennoch sollten Sie als Betreiber regelmäßig Dichtheitsprüfungen und Wartungen durchführen, damit Sie keine Maschinenausfälle riskieren. Das CO2-Äquivalent liegt oberhalb der Grenzwerte. In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten bezüglich der Füllmenge, des CO2-Äquivalents sowie der Recycling- oder Aufbereitungsanlagen.
Wir möchten Sie darüber aufklären, welche Vorgaben (hinsichtlich Dichtigkeitsprüfung, Aufzeichnungspflichten, F-Gas-Typ, regelmäßige Wartung usw.) derzeit und in den kommenden Jahren beachtet werden müssen und wo Sie professionelle Informationen, Beratung und Serviceleistungen erhalten. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch an!
Die wichtigsten Infos zur Verordnung (EU) 517/2014
Mit unserem brandaktuellen Rechner ist es besonders einfach, den GWP-Wert (Global Warming Potential) Ihrer Kältemittel herauszufinden.
Was Sie jetzt über Kältemittel wissen müssen
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