Neue Anforderungen für Anlagenbetreiber
Novellierung der IED-Richtlinie betrifft 10.000 Industrieanlagen in Deutschland
Die Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) ist in Deutschland auf der Zielgeraden. Der Bundestag hat das Gesetzespaket bereits beschlossen. Nach der Zustimmung des Bundesrats werden die vielen Änderungen in Kraft treten, die bundesweit rund 10.000 Industrieanlagen betreffen. Was bedeutet das konkret für die Betreiber?
Autor: Dr. Guido Schmitt, Leiter Umweltschutz, Infraserv Höchst
Emissionsanforderungen werden strenger
Künftig orientieren sich Emissions-Grenzwerte bei Genehmigungsverfahren noch stärker am unteren Bandbreiten-Ende der „Besten Verfügbaren Techniken“ (BVT). Somit werden die Emissionsanforderungen strenger. Außerdem sind Betreiber künftig verpflichtet, ein Umweltmanagementsystem einzuführen, mit dem erhöhte Anforderungen an Transparenz, Digitalisierung und Ressourcenschonung erfüllt werden sollen. Bis spätestens 30. Juni 2030 sind diese Umweltmanagementsysteme (UMS) zu implementieren, mit denen unter anderem Daten zu Wasser-, Energie- und Materialverbrauch erhoben und ausgewertet werden sollen. Dabei können bereits vorhandene Systeme nach ISO 14001 oder EMAS genutzt werden. Anlagenbetreiber sollten jetzt prüfen, ob die vorhandenen Prozesse die gestiegenen Anforderungen an Umweltmanagementsysteme bereits erfüllen. Hierzu wird die Bundesregierung eine neue Verordnung – die 45. BImSchV – erlassen.
„Umwelt-Omnibus“ für Entbürokratisierung
Während die Umsetzung in deutsches Recht aktuell noch nicht abgeschlossen ist, wird auf EU-Ebene über den so genannten „Umwelt-Omnibus“ diskutiert, der Forderungen der novellierten IED-Richtlinie revidieren wird. Aktuell liegen mehr als 400 Änderungsanträge vor, wie bspw. Vorschläge zur Entbürokratisierung
und Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Umweltmanagementsysteme. So ist unter anderem angedacht, das Umweltmanagementsysteme für mehrere Anlagen gelten könnten, keine separaten UMS-Audits erforderlich werden und die Übergangsfristen für die Einführung der Umweltmanagementsysteme verlängert werden.
Gesetzgebungsverfahren im Blick behalten
Wichtig für die Unternehmen: Anlagenbetreiber müssen die Gesetzgebungsverfahren auf europäischer, deutscher und hessischer Ebene kontinuierlich im Blick haben, um möglichst frühzeitig auf sich abzeichnende Änderungen reagieren zu können oder idealerweise proaktiv Prozesse und Systeme an künftige Anforderungen anzupassen. Zudem können sich aus neuen Schlussfolgerungen der „Besten Verfügbaren Techniken“ auch konkrete Modernisierungsmaßnahmen für Anlagen ergeben, für deren Umsetzung eine Frist von vier Jahren gilt. Ausnahmeregelungen sind möglich, doch für Abweichungsanträge müssen Betreiber anspruchsvolle technisch-ökonomische Fachgutachten vorlegen – nicht erst an dieser Stelle ist es empfehlenswert, auf die Expertise spezialsierter Dienstleister wie Infraserv Höchst zu vertrauen.
Denn Verstöße gegen Umweltvorschriften können teuer werden: Die Bußgeldvorschriften sehen Beträge von bis zu drei Prozent des Jahresumsatzes vor.