Der folgende Text bietet Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen einen raschen Überblick über die Bedeutung und Konsequenzen der GWP-Werte von Kältemitteln. Ebenso können Sie per Eingabe Ihres Kältemittels und der verwendeten Menge ganz einfach den GWP-Wert und damit Ihren entsprechenden Handlungsbedarf ermitteln.
GWP ist die Abkürzung für „Global Warming Potential“, steht also für das Erderwärmungs- bzw. Treibhauspotenzial einer Substanz. Der GWP-Wert eines Kältemittels definiert dessen relatives Treibhauspotenzial in Bezug auf CO₂ (auch als CO₂-Äquivalent bezeichnet). Der Wert beschreibt die Erderwärmungswirkung über einen bestimmten Zeitraum, bei Kältemitteln in der Regel über 100 Jahre.
Je höher also der GWP-Wert ist, desto klimaschädlicher ist die entsprechende Substanz. Ein konkretes Rechenbeispiel: Das CO₂-Äquivalent des verbreiteten Kältemittels R134a, auf einen Zeitraum von 100 Jahren betrachtet, ist 1430. Das bedeutet, dass ein Kilogramm R134a innerhalb der ersten 100 Jahre nach der Freisetzung 1.430 Mal so stark zum Treibhauseffekt beiträgt wie ein Kilogramm CO₂. Die Freisetzung von 1 kg R134a entspricht also der Freisetzung von 1.430 kg CO₂.
Die am häufigsten eingesetzten fluorierten Kältemittel und ihr GWP:
Zum Vergleich: Einige Alternativen zu F-Gasen und ihr GWP (natürliche Kältemittel)
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und Wärmepumpen sollten – ebenso wie Dienstleister, die z.B. Wartungs- und Serviceleistungen für diese Anlagen anbieten – den GWP-Wert des in der Anlage verwendeten Kältemittels auf jeden Fall kennen. Denn gemäß der aktuellen europaweiten F-Gase-Verordnung gelten je nach GWP-Wert eines Kältemittels bzw. CO₂-Äquivalent unterschiedliche Regelungen und Verbote.
Insbesondere sieht die Verordnung für Kältemittel mit einem GWP-Wert über 2.500 bereits ab dem 1.1.2020 gravierende Beschränkungen und Regelverschärfungen vor. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen und Verbote kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, etwa einen anhaltenden Maschinenstillstand im Fall einer Leckage.
Es ist nicht immer einfach, den jeweils korrekten GWP-Wert eines Kältemittels zu ermitteln. Zwar sind zahlreiche GWP-Werte bereits der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 zu entnehmen. Jedoch sind dort nur die Werte von Einstoffmitteln, nicht jedoch die von Gemischen zu finden.
Da Rechenvorgänge dieser Art kompliziert erscheinen und zum Teil große Unsicherheit herrscht, ob die ermittelten Werte korrekt sind, empfehlen wir Ihnen, einen programmierten GWP-Rechner zu nutzen. Mit diesem Rechner ist es besonders einfach, den GWP-Wert des in Ihrer Anlage verwendeten Kältemittels herauszufinden.
Sie brauchen lediglich den Namen des von Ihnen verwendeten Kältemittels und die Füllmenge einzugeben. Gleichzeitig mit dem GWP-Wert erfahren Sie dann auch in wenigen Sekunden, ob bzw. welcher konkrete Handlungsbedarf für Sie besteht.
Anfüllmenge (kg)*
Kältemittel* R22 R23 R134a R32 R404A R507A R407A R407F R422A R407C R417A R422D R427A R410A R450A R513A R448A R449A R452A R1234yf R1234ze
Leckageerkennungssystem
Berechnen
Das Kältemittel hat einen GWP-Wert von: Dies ergibt wiederum ein CO2-Äquivalent von: Tonnen Information zum Prüfzyklus: Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen gemäß Verordnung (EG) 1005/2009 verboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Das CO2-Äquivalent liegt unterhalb der Grenzwerte, die derzeit eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erfordern. Dennoch sollten Sie als Betreiber regelmäßig Dichtheitsprüfungen und Wartungen durchführen, damit Sie keine Maschinenausfälle riskieren. Das CO2-Äquivalent liegt oberhalb der Grenzwerte. In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten bezüglich der Füllmenge, des CO2-Äquivalents sowie der Recycling- oder Aufbereitungsanlagen.
Wir möchten Sie darüber aufklären, welche Vorgaben (hinsichtlich Dichtigkeitsprüfung, Aufzeichnungspflichten, F-Gas-Typ, regelmäßige Wartung usw.) derzeit und in den kommenden Jahren beachtet werden müssen und wo Sie professionelle Informationen, Beratung und Serviceleistungen erhalten. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch an!
Die wichtigsten Infos zur Verordnung (EU) 517/2014
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