Das Kältemittel R 1234yf und seine Eigenschaften

Der folgende Beitrag dient als hilfreicher Überblick für Betreiber einer Kälteanlage, die bereits mit dem Kältemittel R 1234yf arbeitet oder ggf. vom alten Kältemittel R 134a auf das neue Kältemittel R 1234yf umgerüstet werden soll. Hier finden Sie eine grundlegende Beschreibung von R 1234yf und seinen Eigenschaften. Ebenso sind die bekannten Problematiken hinsichtlich dieses fluorierten Kältemittels kurz aufgeführt.

Informationen zu R 1234yf

R 1234yf (chem. Bez. 2,3,3,3-Tetrafluorpropen oder HFO-1234yf) ist eine chemische Verbindung. Das Kältemittel wird der Gruppe der Hydro-Fluor-Olefine (HFO) und damit der sogenannten „Low GWP-Kältemittel“ zugeordnet. Es handelt sich um ein brennbares Gas, das nicht ozonabbauend ist und mit einem GWP (Global Warming Potential)-Wert von 4 ein nur geringes Treibhauspotenzial hat. Wegen dieses Vorteils und der mit R 134a vergleichbaren thermodynamischen Eigenschaften wird R 1234yf vielfach als Alternative für R134a gesehen.

Umstritten war das Kältemittel R 1234yf bei seiner Markteinführung wegen seiner – wenn auch geringen – Entflammbarkeit und dem Fluorwasserstoff, der bei der Verbrennung entsteht. Inzwischen wird es aber in den Klimaanlagen fast aller PKW-Neufahrzeuge in der EU verwendet.

Aktuelle Situation

Derzeit ist bei dem Kältemittel R 134a vor dem Hintergrund der geltenden EU-Verordnung 517/2014 (F-Gase-Verordnung) eine enorme Preissteigerung von z.T. mehr als 400 Prozent festzustellen. Die Verordnung schreibt bis zum Jahr 2030 eine schrittweise Reduktion von F- Gasen mit hohem Treibhauspotenzial innerhalb der EU und eine Umstellung auf umweltfreundlichere Kältemittel vor. Somit wird R 134a immer schwerer erhältlich, da die Hersteller vermehrt umweltfreundlichere Kältemittel produzieren, die keiner Mengenbeschränkung unterliegen.

Da jedoch der tatsächliche Bedarf an R 134a weiter besteht (bei gebrauchten Fahrzeugen darf es ja zunächst weiterverwendet werden), ist wegen der zunehmenden Mittelknappheit von weiteren erheblichen Preissteigerungen auszugehen. Voraussichtlich werden immer mehr Verbraucher auf ein alternatives Kältemittel umrüsten.

R 1234yf als Alternative zu R134a

Da der Endverbraucher nun sowohl für das (zuvor recht günstige) R 134a als auch das alternativ verwendbare, recht teure R 1234yf hohe bzw. höhere Kosten aufwenden muss, besteht derzeit die Gefahr, dass im Reparatur- bzw. Service- und Wartungsbereich eine Grauzone entsteht. Der Hintergrund: Auto-Hersteller sind rechtlich verpflichtet, anzugeben, welches Kältemittel verwendet wird.

Füllt man nun ein anderes Kältemittel als R 134a in die Klimaanlage ein, erlischt automatisch die Typgenehmigung des Kraftfahrzeugs. Wenn aber z.B. bei einer Umrüstung auf R 1234yf die Typgenehmigung erlöschen würde, könnten Werkstätten dazu übergehen, kostengünstiger auf brennbare Kohlenwasserstoffe (z.B. Propan oder Isobutan) umzurüsten. Dies könnte jedoch zur Folge haben, dass das (illegal) eingefüllte Mittel nicht korrekt angegeben wird, was bei weiteren Reparatur- und Wartungsarbeiten zu nicht absehbaren Sicherheitsrisiken führen könnte.

Aus sicherheitstechnischer Sicht ist es ohne weitere Maßnahmen auch nicht möglich, in einer bestehenden Anlage anstelle eines unbrennbaren Kältemittels (R 134a) ein brennbares (R 1234yf, Kohlenwasserstoffe) einzusetzen.

Fazit

R 1234yf ist mit seinem geringen GWP-Wert in jedem Fall ein Kältemittel, das in den kommenden Jahren zunehmend Verwendung finden wird. Wegen der genannten Sicherheitsanforderungen (Sicherheitsklasse A2L) und auch etwaigen Umweltauswirkungen sollte seine Verwendung jedoch sorgfältig abgewogen werden; in jedem Fall sollte man umfassende Informationen dazu einholen.

Lassen Sie sich im nächsten Schritt das CO₂-Äquivalent berechnen und finden Sie heraus, in welchen Abständen Sie Dichtheitskontrollen für Ihre Anlage durchführen müssen.

Weitere Infos: Der GWP-Wert von Kältemitteln und seine Bedeutung für Betreiber

Überprüfen Sie Ihren Handlungsbedarf ganz einfach mit unserem GWP-Wert-Rechner und finden Sie geeignete Alternativen:

Bitte füllen Sie folgende Felder aus.

Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von teilhalogenierten Fluorchlorkohlenwasserstoffen gemäß Verordnung (EG) 1005/2009 verboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf! Das CO2-Äquivalent liegt unterhalb der Grenzwerte, die derzeit eine regelmäßige Dichtheitskontrolle erfordern. Dennoch sollten Sie als Betreiber regelmäßig Dichtheitsprüfungen und Wartungen durchführen, damit Sie keine Maschinenausfälle riskieren. Das CO2-Äquivalent liegt oberhalb der Grenzwerte. In diesem Bereich sind regelmäßige Dichtheitskontrollen (alle %s Monate) somit zwingend erforderlich! Außerdem bestehen Aufzeichnungspflichten bezüglich der Füllmenge, des CO2-Äquivalents sowie der Recycling- oder Aufbereitungsanlagen.

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