Maschinensicherheit – Gefährdungen rechtssicher ausschließen mit Experten-Unterstützung

In jeder Produktionshalle, aber auch in den Entwicklungsabteilungen eines Industriebetriebs lauern zig Gefahren für die Mitarbeitenden. Es muss nicht einmal ein maschineller Defekt sein, der fatale Folgen für Sicherheit und Gesundheit hat. Zuweilen genügt auch eine Fehlbedienung oder der unsachgemäße Umgang mit Gefahrstoffen in einem Moment der Unachtsamkeit. Im Interesse von Mensch und Umwelt verlangt der Gesetzgeber deshalb eine regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, um die Betriebssicherheit von Maschinen und Arbeitsmitteln so umfassend wie möglich zu gewährleisten.

Eine Gefährdungsbeurteilung im Bereich Maschinensicherheit stützt sich auf die behördlichen Vorgaben im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Maschinenrichtlinie (2006/42 EG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Allein die Vielzahl der relevanten Regelwerke führt leicht zur Verwirrung – es empfiehlt sich also, mit der Gefährdungsbeurteilung Sachverständige zu betrauen, die ständig „im Thema drin“ sind und sämtliche aktuellen Vorschriften aus dem Effeff kennen. Betriebsfremde externe Fachleute haben hier den Vorteil, den Maschinenpark mit dem „Blick von außen“ zu überprüfen und womöglich Gefahrenquellen wahrzunehmen, die im Alltagsbetrieb einfach übersehen werden.

Geprüft werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nicht nur die Maschinen und Anlagen selbst, sondern auch alle Werkzeuge sowie die mobilen und nicht mobilen Arbeitsmittel, die das Personal im Rahmen seiner Tätigkeiten nutzt. Überwachungsbedürftige Bereiche, wie etwa Biogasanlagen, von denen z. B. eine Explosionsgefährdung ausgeht, müssen ebenfalls in die Gefährdungsbeurteilung mit einbezogen werden.

Wichtig: Mit der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Maschinensicherheit muss bereits vor der Beschaffung und Inbetriebnahme der Arbeitsmittel begonnen werden – auch um die Eignung der geplanten Maschinen für ihren Einsatzzweck und die vorgesehenen Arbeitsabläufe einschätzen zu können (BetrSichV § 3).

Anlagenbetreiber und Arbeitgeber sind bei der Gefährdungsbeurteilung in der Verantwortung!

Der Hersteller einer Maschine lässt sich die Konstruktionssicherheit seines Produkts durch das CE-Zeichen amtlich bescheinigen. Diese CE-Kennzeichnung entbindet Betreiber nicht von der Pflicht, selbst eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Auch sobald Modifizierungen an einer Maschine vorgenommen werden, etwa um sie in eine Anlage zu integrieren, wird eine erneute Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Diese darf nur von fachkundigen Experten durchgeführt werden. Die erforderlichen Qualifikationen lassen sich der Betriebssicherheitsverordnung entnehmen.

Der neutrale Blick hilft Fehler vermeiden

Die Fachleute von Infraserv Höchst sind nicht nur mit allen gesetzlichen Anforderungen, sondern auch mit den unterschiedlichsten Anlagen vertraut und wissen, wo in der Regel die größten Gefahrenpotenziale zu finden sind.

Das ist Ihr Vorteil: Sie beauftragen echte Spezialisten mit der Gefährdungsbeurteilung im Bereich Maschinensicherheit, müssen sich nicht um bürokratischen Ballast kümmern und können sich ganz Ihrem Tagesgeschäft widmen.

Übrigens: Infraserv Höchst bietet mit seinen Experten unabhängige und fachkundige Gefährdungsbeurteilungen für alle wichtigen Betriebsbereiche an – von der Anlagensicherheit über Labor und Gefahrstoffe bis hin zur physischen und psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden .

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Wie sicher sind Ihre Arbeitsmittel, Anlagen und Maschinen? Kennen Sie alle Anforderungen des Gesetzgebers an die Betriebssicherheit? Sind Ihre Mitarbeitenden optimal vor Unfällen und Gesundheitsschäden geschützt?

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Klar definierte Schritte zur perfekten Gefährdungsbeurteilung

Die Experten von Infraserv Höchst gehen bei allen Gefährdungsbeurteilung sehr systematisch vor. Dies gilt auch für den Bereich Maschinensicherheit.

In Hunderten von Gefährdungsbeurteilungen für Kunden und eigene Betriebe haben sich unsere Checklisten bewährt, die laufend an die aktuellen gesetzlichen und betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. So gewährleisten unsere Fachleute, dass kein Aspekt der Gefährdungsbeurteilung unberücksichtigt bleibt.

Gefährdungsbeurteilung Maschinensicherheit

Zunächst gilt es für die Gefährdungsbeurteilungs-Experten, den jeweiligen Betrieb im Detail kennenzulernen – etwa durch Begehungen und das Studium vorhandener Dokumentationen. Anschließend erfolgt die Einteilung von Arbeitsplätzen mit vergleichbaren Arbeitsmitteln und Umgebungsbedingungen in Struktureinheiten. Dies erleichtert und systematisiert die Gefährdungsbeurteilung im Bereich Maschinensicherheit.

Ziel ist, sämtliche potenziellen Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten, die von Anlagen, Maschinen, aber auch von Werkzeugen und Arbeitsgeräten ausgehen können:

  • bei der Montage und Installationbeim Transport
  • bei der Inbetriebnahme
  • während der Bedienung
  • bei Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen
  • bei der Reinigung
  • bei der Demontage
  • bei der Entsorgung

Mitarbeitende sollen sich an ihren Arbeitsplätzen sicher fühlen können. Um dies zu gewährleisten, werden …

  • Arbeitsmittel, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfasst
  • Betriebsbegehungen mit Sichtkontrollen, Inaugenscheinnahme, Gebrauchstauglichkeitsprüfungen und Funktionskontrollen der Arbeitsmittel (BetrSichV § 4) durchgeführt
  • Wechselwirkungen zwischen Arbeitsmitteln nach BetrSichV § 18 (3) überprüft
  • Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionsfähigkeit überprüft
  • Interviews mit Mitarbeitenden über Gefahrenquellen durchgeführt
  • Betriebs- und Arbeitsanweisungen, Dokumentationen und Messwerte aus dem Maschinenbetrieb (Gefahrstoffe, Lärm, Emissionen …) ausgewertet.

Die Ermittlung geeigneter Schutzmaßnahmen erfolgt u. a. nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Dabei geht es in einem ersten Schritt darum, die inhärent sichere Konstruktion von Maschinen und Anlagen zu überprüfen und dann festzustellen, welche ergänzenden oder technischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Flankierende Maßnahmen wie die Benutzerinformation durch Warn- und Sicherheitshinweise oder Einweisungen können ergänzend in Betracht gezogen werden.

Ein systematischer Aktionsplan mit Priorisierungen, Terminvorgaben und der Benennung von Verantwortlichen hilft bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen

  • Technische Schutzmaßnahmen wie Schutzeinhausungen, Notfallabschaltungen etc.
  • Organisatorische Schutzmaßnahmen wie die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen und kurze Aufenthaltszeiten in Bereichen mit hoher Immissions-Belastung durch Lärm, Vibrationen etc.
  • Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen mit Schulungen, Sicherheitstrainings und Workshops
  • Persönliche Schutzmaßnahmen, z. B. durch persönliche Schutzausrüstungen

Nach der Einführung der Schutzmaßnahmen werden diese laufend z. B. durch Messungen, Betriebsbegehungen rund Mitarbeiterbefragungen auf ihre Wirksamkeit überprüft, um gegebenenfalls nachjustieren zu können.

Gefährdungsbeurteilungen zur Maschinensicherheit sind schon aufgrund des fortschreitenden Maschinen-Lebenszyklus ein permanenter Prozess. Auch Umbauten oder die Einführung neuer Techniken und veränderte Arbeitsabläufe können eine erneute Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen.

Jeder Einzelschritt einer Gefährdungsbeurteilung wird präzise dokumentiert, um eine solide Daten-Grundlage für künftige Bewertungen der Betriebssicherheit einer Anlage zu schaffen.

Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und ohne Stress – mit externen Experten von Infraserv Höchst

Infraserv Höchst ist Ihr Partner für die fachkundige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen für alle relevanten Bereiche – von der Maschinensicherheit über Gefahrstoffe bis hin zu Labor und Lärm.

Gerne entlasten wir auch Ihr Unternehmen bei der Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Mit unserem Know-how erkennen wir schnell, wo in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

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