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Viele Führungskräfte nutzen E-Learning, um ihre Beschäftigten regelmäßig zu informieren und zu unterweisen.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
Aber stellen Sie sich auch die Frage, welche Inhalte Sie mit E-Learning überhaupt vermitteln dürfen?
Die Unterweisungsinhalte sollen grundsätzlich arbeitsplatzspezifisch vermittelt werden (siehe DGUV Regel 100-001). Es bietet sich daher zunächst an, die Unterweisungen mit E-Learnings durchzuführen, die eine gewisse Allgemeingültigkeit haben. Dies gelingt zum Beispiel im Bürobereich sehr gut, aber auch mit Themen wie sicheres Arbeiten im Außendienst oder mit dem aktuellen Thema Hygiene im Pandemiefall.
Auch technische Inhalte lassen sich zielführend integrieren – zum Beispiel:
Wichtig ist hierbei, dass die spezifischen Gefahren nicht zu kurz kommen. Das geht zum Teil auch durch E-Learning: Einige Systeme lassen es zu, dass bestimmte Unterweisungsinhalte betriebsspezifisch aufgearbeitet werden. Die Anweisungen können in kurzer Zeit individuell erstellt bzw. angepasst werden, ein zusätzliches Anwendungsgebiet ist die Einweisung von externen Dienstleistern.
In vielen Fällen wird es sinnvoll oder verpflichtend sein, noch zusätzlich mündliche Unterweisungen durchzuführen. Ein Beispiel hierfür sind die Inhalte von spezifischen Betriebsanweisungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln im Betrieb. Für Gefahrstoffe verlangt der Gesetzgeber sogar explizit per Gefahrstoffverordnung (§ 14), dass die Beschäftigten über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechenden Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden.
Darüber hinaus kann auch eine praktische Übung sinnvoll oder gar vorgeschrieben sein. Ein Beispiel hierfür ist etwa die Benutzung von PSA gegen Absturz.
Die oben zitierte DGUV Regel 100-001 verlangt, dass eine Verständnisprüfung stattfindet. Hier zeigt sich klar der Vorteil von elektronischen Unterweisungen: Ein kleiner Test mit einem Fragenpool lässt sich in das E-Learning leicht integrieren, und die richtige Beantwortung wird im sogenannten Lernmanagementsystem dokumentiert.
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