Tamara taucht ab.

Und wer hält den Gewässerschutz über Wasser?

Der Gewässerschutzbeauftragte unterstützt den Abwassereinleitenden bei der Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes. Zu diesem Zweck kontrolliert er regelmäßig die Abwasseranlagen auf Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Menge und Inhaltsstoffe des Abwassers. Darüber hinaus berät der Gewässerschutzbeauftragte Anlagenbetreiber, wie sie die Anforderungen an den betrieblichen Gewässerschutz der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten und dauerhaft sicherstellen können.

Leistungen

  • Beratung zu allen gewässerschutzrelevanten Themen
  • Aufgabenerfüllung entsprechend § 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen
  • Information an das Unternehmen und den Anlagenbetreiber bei Feststellung von Mängeln
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung von Mängeln
  • Anlagen- und standortbezogene Interessenvertretung gegenüber Behörden
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Genehmigungsanträgen und Prüfung wasserrechtlicher Anforderungen
  • Erfassung aller AwSV-Anlagen in Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber
  • Jährliche Berichterstattung an die Geschäfts- und Betriebsführung