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Der Gewässerschutzbeauftragte unterstützt den Abwassereinleitenden bei der Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes. Zu diesem Zweck kontrolliert er regelmäßig die Abwasseranlagen auf Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Betrieb sowie die Menge und Inhaltsstoffe des Abwassers. Darüber hinaus berät der Gewässerschutzbeauftragte Anlagenbetreiber, wie sie die Anforderungen an den betrieblichen Gewässerschutz der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) einhalten und dauerhaft sicherstellen können.
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