Die Europäische Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist bereits Anfang 2025 in Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gelten nun die ersten verbindlichen Anforderungen der neuen europäischen Verpackungsverordnung. Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Nachhaltigkeit von Verpackungen in der Europäischen Union zu verbessern. Hintergrund sind unter anderem steigende Verpackungsmengen und die Tatsache, dass viele EU-Mitgliedstaaten ihre bisherigen Recyclingziele nicht erreicht haben.

Als unmittelbar geltende EU-Verordnung schafft die PPWR erstmals einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen. Sie betrifft alle Verpackungen unabhängig von Material, Vertriebsweg oder einer möglichen Systembeteiligungspflicht und gilt für sämtliche Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette. Eine Unterscheidung zwischen B2B- und B2C-Geschäften erfolgt dabei nicht.

Seit dem 12. August 2026 müssen Unternehmen erste konkrete Anforderungen erfüllen, darunter Vorgaben zu Stoffgrenzwerten, die Durchführung von Konformitätsbewertungen sowie die Erstellung einer EU-Konformitätserklärung. Weitere Anforderungen werden in den kommenden Jahren schrittweise durch zusätzliche Rechtsakte und technische Vorgaben konkretisiert.

Wichtige Fristen im Überblick

  • 12.08.2026: Stoffgrenzwerte, Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung sind einzuhalten
  • Frühestens 12.08.2028: Voraussichtlicher Beginn umfangreicher Kennzeichnungspflichten (abhängig von Durchführungsrechtsakt)
  • 01.01.2030: Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung und Wiederverwendung werden schrittweise relevant
  • 01.01.2035: Verpackungen müssen im industriellen Maßstab recyclingfähig sein. Sie müssen sich sammeln und sortieren lassen, ohne die Recyclingfähigkeit anderer Materialien zu beeinträchtigen.
  • 01.01.2038: Nur noch Recyclingfähigkeitsklassen A und B zulässig

Hinweis: Die PPWR befindet sich weiterhin in der Konkretisierung. Zahlreiche Anforderungen werden erst durch künftige delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und technische Normen genauer definiert.

Die PPWR betrifft grundsätzlich alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungslieferkette. Dazu zählen Erzeuger, Importeure, Vertreiber, Hersteller sowie Lieferanten von Verpackungen oder verpackten Produkten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Produkte an Unternehmen oder Endverbraucher verkauft werden, denn die Verordnung unterscheidet ausdrücklich nicht zwischen B2B- und B2C-Geschäften.

Der Anwendungsbereich der PPWR ist sehr weit gefasst und umfasst sämtliche Verpackungen unabhängig vom verwendeten Material. Dazu gehören Verkaufsverpackungen, die das Produkt unmittelbar umhüllen, Umverpackungen zur Bündelung mehrerer Verkaufseinheiten, Transportverpackungen für Lagerung und Versand sowie Verpackungen für den elektronischen Handel. Darüber hinaus werden auch weitere Verpackungsarten wie Mehrweg-, Service-, Primärproduktions- oder kompostierbare Verpackungen von der Verordnung erfasst.

Seit dem 12. August 2026 müssen Verpackungen bestimmte stoffliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von Grenzwerten für Schwermetalle sowie PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen. Gleichzeitig sind Unternehmen verpflichtet, für ihre Verpackungen eine Konformitätsbewertung durchzuführen und eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen. Verpackungen sind damit zu einer eigenständigen Konformitätsanforderung geworden und müssen die geltenden PPWR-Vorgaben nachweisbar erfüllen.

Für den Nachweis der PPWR-Konformität müssen Unternehmen eine technische Dokumentation erstellen und aktuell halten. Grundlage hierfür sind Berechnungen, Prüfungen, Spezifikationen sowie weitere Nachweise, die belegen, dass die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Auf Basis der Konformitätsbewertung ist zudem eine EU-Konformitätserklärung zu erstellen. Die Dokumentation muss fortlaufend gepflegt und über die vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen hinweg verfügbar gehalten werden.

In den kommenden Jahren werden weitere zentrale Anforderungen der PPWR schrittweise konkretisiert und verbindlich. Dazu gehören Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, verpflichtende Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen, Anforderungen an wiederverwendbare Verpackungen sowie Regelungen zur Minimierung von Verpackungsvolumen und Leerraum. Darüber hinaus werden neue Kennzeichnungsanforderungen eingeführt, etwa zur Materialzusammensetzung, zum Rezyklatanteil oder zur Wiederverwendbarkeit von Verpackungen. Viele dieser Anforderungen hängen noch von ausstehenden delegierten Rechtsakten, Durchführungsrechtsakten und technischen Normen ab.

Aktuelle Entwicklungen

Die PPWR wird in den kommenden Jahren durch weitere sekundäre Rechtsvorschriften und technische Spezifikationenkonkretisiert. So werden unter anderem die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen weiter ausgearbeitet. Auch die detaillierten Kennzeichnungsvorgaben nach Artikel 12 sind noch nicht vollständig festgelegt, da der entsprechende Durchführungsrechtsakt derzeit noch aussteht. Darüber hinaus werden die Anforderungen an wiederverwendbare Verpackungen und die zugehörigen Wiederverwendungssysteme durch weitere Rechtsakte präzisiert. Wir halten Sie über den KFT-Newsletter und unser regelmäßig stattfindendes kostenloses Webinar KFT Chemical Compliance Live auf dem Laufenden.

Wer wir sind

Wir von der KFT Chemieservice GmbH, einem Unternehmen der Infraserv Höchst-Gruppe, zählen zu den bundesweit führenden Chemical-Compliance-Dienstleistern. Mit unseren Leistungen stellen wir sicher, dass Unternehmen alle Anforderungen des Chemikalienrechts ausnahmslos einhalten. Besuchen Sie unsere Homepage unter www.kft.de .

Unser Angebot rund um die PPWR

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt umfangreiche Anforderungen an Verpackungen, Kennzeichnung, Dokumentation und Konformitätsnachweise mit sich. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre individuellen Pflichten zu identifizieren und die Anforderungen der PPWR praxisnah und rechtskonform umzusetzen.

Ob erste Betroffenheitsanalyse, konkrete Fragen zur Verpackungskennzeichnung oder Unterstützung bei Dokumentations- und Nachweispflichten: Unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie bei der Umsetzung der PPWR sowie weiterer nationaler Verpackungsvorschriften. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Kommunikation mit Lieferanten und bei der Bewertung von Verpackungen für internationale Märkte. Mehr zur Verpackungskonformität

In unserer Schulung „PPWR - Anforderungen und Pflichten der neuen EU-Verpackungsverordnung“ erhalten Sie einen fundierten Überblick über die neuen Anforderungen. Themen sind unter anderem betroffene Wirtschaftsakteure, Verpackungsanforderungen, Kennzeichnungs- und Informationspflichten sowie Dokumentations- und Konformitätspflichten. Die Schulung richtet sich an Hersteller, Importeure, Händler und weitere Unternehmen entlang der Lieferkette. Zur PPWR-Schulung

Neben offenen Onlineschulungen bieten wir auch individuelle Inhouse-Schulungen und Workshops an. Dabei gehen wir gezielt auf die Verpackungen, Prozesse und Fragestellungen Ihres Unternehmens ein und unterstützen bei der praktischen Umsetzung der PPWR-Anforderungen. Kontakt über sales@kft.de.

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