Mit einer Gefährdungsbeurteilung von Spezialisten den sicheren Laborbetrieb gewährleisten

Ihre Labormitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind in ihrer Tätigkeit laufend chemischen Substanzen und Gefahrstoffen, aber auch anderen Gefährdungen ausgesetzt. Dabei kann es leicht zu gesundheitlichen Schäden etwa durch das Einatmen giftiger Dämpfe, Verätzungen, Hautreizungen oder Verbrennungen und Explosionen kommen. Deshalb gilt es, im Labor bei allen Arbeitsprozessen besondere Vorsicht walten zu lassen. Eine regelmäßig durchzuführende Gefährdungsbeurteilung hilft, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und durch die Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen zu entschärfen.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, in Laboren regelmäßig solche Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Grundlagen hierfür bilden u. a. die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Biostoffverordnung (BioStoffV).

Ersten Aufschluss darüber, welche Aspekte bei der Gefährdungsbeurteilung im Labor zu berücksichtigen sind, liefern der Gefährdungskatalog der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) sowie die aktuellen Fassungen der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgelegten Informationen 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ und 213-086 „Biologische Labore“.

Gefährdungsbeurteilung in Laboren – auf Nummer sicher gehen!

Die Gefährdungsbeurteilung im Labor ist ein Prozess, der viel Fachwissen über die typischen Labortätigkeiten, die räumlichen Bedingungen, aber auch über die aktuelle Gesetzeslage erfordert.

Wer sich tagtäglich in den unternehmenseigenen Laboren bewegt, droht „betriebsblind“ zu werden und viele Gefahren einfach nicht mehr wahrzunehmen. Denn zu den typischen Gefährdungen durch den Umgang mit chemischen Substanzen kommen im Labor weitere Gesundheitsrisiken hinzu, die man vielleicht nicht immer direkt „auf dem Schirm“ hat, zum Beispiel:

  • Räume mit unzureichender Beleuchtung oder Belüftung
  • Unzureichender Brandschutz
  • Unzureichende Fluchtwege
  • Hohe Lärmbelastung
  • Unerwartete Wechselwirkungen zwischen Gefahrstoffen
  • Unergonomische Arbeitsplätze, die den Bewegungsapparat ungünstig belasten
  • Psychische Belastungsfaktoren
  • Fehlende oder mangelhafte Betriebsanweisungen
  • Fehlende oder unzureichende Notfallausrüstungen

Als Arbeitgeber sind Sie bei der Gefährdungsbeurteilung in der Pflicht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich bei der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Labore von intern ausgebildeten Beschäftigten mit Fachexpertise oder externen Dienstleistern beraten zu lassen oder den gesamten Ablauf erfahrenen Labor-Experten wie Infraserv Höchst zu übertragen.

Strukturiertes Vorgehen nach Plan

Infraserv Höchst ist seit Jahrzehnten selbst Laborbetreiber und bestens mit allen aktuellen Bestimmungen vertraut. Bei der Gefährdungsbeurteilung von Laboren setzen wir auf bewährte Checklisten, die die Gefährdungsfaktoren aller Laborbereiche abdecken und sich individuell an jede Unternehmenssituation anpassen lassen.

Alle Abläufe bei der Gefährdungsbeurteilung in Laboren folgen einem klar strukturierten und bestens eingespielten Schema:
  1. Aufgaben und Tätigkeitsbereiche bestimmen
    Nach der Erfassung aller Labortätigkeiten erfolgt die Definition klarer Labortätigkeitsbereiche. Alle Bereiche mit ähnlichen Gefährdungen und Maßnahmen können dabei einem Arbeitsbereich zugeordnet werden. Die Labor-Mitarbeitenden tragen in Interviews und Betriebsbegehungen zur Gefährdungsbeurteilung bei, da sie am besten mit den Gefahren im täglichen Laborbetrieb vertraut sind.
  2. Gefährdungen und Risiken ermitteln und bewerten
    Gefährdungsfaktoren und Risiken im Laborbetrieb müssen grundsätzlich an allen Laborarbeitsplätzen und für jede Labortätigkeit ermittelt werden.
  3. Geeignete Schutzmaßnahmen ermitteln
    Neben den rechtlichen Vorgaben wie der Gefahrstoff- und Biostoffverordnung spielen bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Mitarbeiterbefragungen und Laborbegehungen eine wichtige Rolle. Auch bereits vorhandene Unterlagen wie Betriebsanweisungen oder Dokumentationen früherer Gefährdungsbeurteilungen können herangezogen werden. Ziel ist die Erstellung einer Risiko-Matrix zur Priorisierung der Risiken nach potenzieller Schadensschwere, Eintrittswahrscheinlichkeit und Frequenz der Tätigkeit, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen später nach Dringlichkeit abzuarbeiten..
  4. Schutzmaßnahmen durchführen
    Wo immer möglich, werden Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt (Substitution). Zuweilen sind auch bauliche Veränderungen erforderlich, um beispielsweise eine optimale Belüftung zu gewährleisten, „Stolperfallen“ zu entschärfen oder Flucht- und Rettungswege zu optimieren. Ebenso wichtig: Kontrolle, ggf. Nachbesserungen bei den persönlichen Schutzausrüstungen der Mitarbeitenden sowie die Organisation regelmäßiger Schulungen, Sicherheitstrainings und Unterweisungen.
  5. Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen überprüfen und gegebenenfalls nachbessern
    Nicht immer zeigen die ergriffenen Schutzmaßnahmen sofort die gewünschte Wirkung. Es kann durchaus geschehen, dass durch die Umgestaltung von Arbeitsprozessen das Schutzziel nicht erreicht wird oder sogar neue Problemfelder entstehen. Deshalb sind regelmäßige Kontrollen der Schutzmaßnahmen erforderlich, um mögliche vorhandene oder neue Gefährdungen zu identifizieren und auszuschließen.
  6. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben und ausführlich dokumentieren
    Alle Maßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, müssen regelmäßig aktualisiert und dokumentiert werden – dazu gehören beispielsweise Labor-Umbauten, Neubauten, die Anschaffung neuer Maschinen, Änderungen in den Arbeitsprozessen oder auch Unfälle und beruflich bedingte Erkrankungen von Mitarbeitenden. Die so gewonnenen Daten bilden die Grundlage für die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Mitarbeiter schützen und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen

Sie sehen: Die Gefährdungsbeurteilung im Laborbereich lässt sich kaum „nebenher“ erledigen, sondern erfordert umfangreiche Expertise und Sachverstand.

Infraserv Höchst ist Ihr kompetenter Partner für die Gefährdungsbeurteilung Ihres Laborbetriebs, aber auch für alle weiteren Bereiche Ihres Unternehmens. Gerne beraten wir Sie ausführlich und unverbindlich.

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