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Was versteht man unter Gebäudeleittechnik? Welche Software kommt für den Betrieb in Frage und wie lauten die wichtigsten Anforderungen an das System? Was sind primäre Aufgaben der Gebäudeleittechnik und welche Vorschriften gilt es in diesem Bereich zu beachten.
Diesen elementaren Fragen gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.
Der Begriff „Gebäudeleittechnik“ (GLT) wird im Zuge der Digitalisierung heute vor allem für die Software verwendet, die zur Überwachung und Steuerung der verschiedenen automatisierten Systeme in modernen Gebäuden genutzt wird. Dazu zählen Heizungs-, Kühlungs- und Lüftungssysteme, Beleuchtungs- und Beschattungsanlagen, Überwachungs- und Zugangssysteme.
Wie sich die Gebäudeleittechnik von ihren Anfängen bis heute entwickelt hat, lesen Sie in unserem Beitrag „ Status quo der Gebäudeleittechnik “.
Die Software wird üblicherweise auf einem Server bereitgestellt. Viele Systeme bieten inzwischen die Möglichkeit, über Protokolle wie BACnet, LON, OPC, ModBus usw. zu kommunizieren. Herstellerabhängige Systeme, die über eigene Schnittstellen Daten austauschen, bilden noch die Ausnahme.
Im Beitrag „ Energiemanagement in der Gebäudeleittechnik “ klären wir, warum Sie herstellerunabhängige Lösungen bevorzugen sollten.
Der kurzfristige Nutzen der GLT besteht vor allem in der Möglichkeit, schnell und koordiniert auf einen Zustand einer Anlage bzw. auf Störfälle (wie das Ausfallen eines Lüfters) ortsunabhängig reagieren zu können. Für diese Aufgaben existiert meist ein klares Prioritätenprotokoll, das die Reaktionszeiten für bestimmte Situationen vorgibt. Im Falle eines ausgefallenen Lüfters beispielsweise würde zeitnah die zuständige Fachabteilung über die Störung informiert werden und das Problem beheben.
Nicht nur für große Gebäude empfiehlt sich für den technischen Support ein 24/7-Bereitschaftsdienst. Die Gebäudeleittechnik als zentrales System ermöglicht mitunter auch ein direktes Eingreifen, beispielsweise im Falle von unbefugtem Zutritt in einem bestimmten Bereich.
Die GLT erfasst die laufenden Prozessdaten und bildet diese ab. Auf diese Weise dient sie als User Interface der Gebäudetechnik. Zu den Daten, die in Echtzeit ermittelt werden, zählen zum Beispiel die Betriebszustände von Einzelkomponenten wie Lüftungsklappen, Motoren oder Ventilen, die Stellung von Schaltern und die Meldung von Störungen sowie aktuelle und historische Energieverbrauchswerte (Strom, Wasser, Dampf etc.).
Weiterhin werden direkt messbare Werte wie Temperatur, relative und absolute Luftfeuchtigkeit und Luftdruck aufgezeichnet. All diese Daten tragen zur Schaffung auswertbarer Diagramme bei. Diese wiederum zeigen unter anderem den langfristigen Nutzen der Gebäudeleittechnik in Bezug auf das Energiemanagement und den daraus resultierenden Möglichkeiten der Energieeinsparung.
Das Building Management Cockpit (BMC) ist ein zentrales Monitoring-Tool, das ein umfassendes Reporting über Kosten und Verfügbarkeiten liefert.
Zu den langfristigen Vorteilen einer klugen Gebäudeleittechnik zählt vor allem die Senkung der Betriebs- und Heizkosten durch ein effektiveres Energiemanagement. Die durch die GLT ermittelten Daten werden in vereinfachter Weise visualisiert, was deren Auswertung sehr erleichtert.
Die langfristige Überwachung der Anlagenfahrweise erfolgt meist in Abgleich mit einer Datenbank mit Langzeitarchivierung, was einen Vergleich des Verbrauchs bei verschiedenen Einstellungen ermöglicht. Manche Systeme bieten bereits integrierte Visualisierungsmöglichkeiten, bei anderen ist für die bildliche Darstellung zusätzliche Software nötig. Generell ermöglicht die Visualisierung der Daten die Erstellung von Berichten, die auch technisch ungeschultes Personal auswerten kann.
Besonders große und komplexe Anlagen werden zunehmend extern überwacht und gesteuert. Die wichtigste Vorgabe ist hierbei die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), die alle relevanten Ansprüche einer solchen Steuerung abbildet. Daneben ist vor allem die Sicherheit der Arbeiter im – auch fehlerhaften – Umgang mit der Anlage wichtig. Sie wird über die EN 60204 gewährleistet. Für jede Anlage muss eine Gefährdungsbeurteilung nach 42/2006 MRL Maschinenrichtlinie erstellt werden. Vor allem bei der Installation neuer Anlagen oder Teilkomponenten hilft das Know-how externer Dienstleister, diese Anforderungen zu erfüllen.
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